Donnerstag, 6. Dezember 2012

Vom Megaupload zum Megaabhören: Kim Dotcom kann Polizei belangen...

... weil sie und der neuseeländische Geheimdienst, das Government Communications Security Bureau  (GCSB), einen illegalen Lauschangriff auf den Gründer der Downloadside Kim Dotcom und seinen Partner gefahren haben. So entschied jetzt der Hohe Gerichtshof von Neuseeland. Besonders peinlich: Sollte die Regierung darauf bestehen, dass das Verfahren über weitere Instanzen getrieben wird, könnte es sein, dass dem Gericht nichts anderes übrig bleibt und weitere Details über Inhalt, Art und Weise des Lauschangriffs zu veröffentlichen. Und die USA, die ja mit einer Klage die treibende Kraft hinter dem Ganzen steht, müssen sich fragen, ob sie tatsächlich einen Prozess anstrengen wollen, der auf illegal erworbenen Materialien beruht.
Journalyse-Quelle: Computerworld, 5.12.2012: Megaupload's Kim Dotcom allowed to seek damages against spy agency

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